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   OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04   

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OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04 (https://dejure.org/2004,12557)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2004 - 2 Ws 314/04 (https://dejure.org/2004,12557)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 2 Ws 314/04 (https://dejure.org/2004,12557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung eines Verurteilten; Voraussetzungen einer Nachtragsentscheidung; Überprüfung der negativen Prognoseentscheidung bei einem aus der Haft entwichenem Verurteilten im Rahmen eines Antrags auf vorzeitige ...

  • Judicialis

    StGB § 56 f; ; StGB § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f; StGB § 57
    Widerruf der Strafaussetzung und bedingte Reststrafenaussetzung bei rechtskräftiger Verurteilung wegen neuer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 56f § 57 Abs. 1
    Berücksichtigung neuer Straftaten bei Entscheidung über bedingte Entlassung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 154
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn ein Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, der Verurteilte habe eine neue Straftat begangen, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (vgl. Urteil vom 03. Oktober 2003, StV 2003, 82 ff.).
  • BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Vielmehr kann die Prognose bereits dann ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (vgl. BVerfG NJW 1994, 378 ).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK ist im Übrigen, worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf (a.a.O.) ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, auch deshalb nicht berührt, weil es im Verfahren nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen aus den neuerlichen Straftaten geht, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (vgl. im Übrigen auch BVerfG NJW 1994, 377f. unter zutreffendem Hinweis auf ansonsten auftretende Wertungswidersprüche zu der durch § 454a Abs. 2 Satz 1 StPO geschaffenen, über die Widerrufsmöglichkeit hinausreichenden Möglichkeit der Aufhebung der Strafaussetzung bei Änderung der der Prognose zugrunde liegenden Tatsachengrundlage; BVerfG NJW 1988, 1715 f.).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK ist im Übrigen, worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf (a.a.O.) ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, auch deshalb nicht berührt, weil es im Verfahren nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen aus den neuerlichen Straftaten geht, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (vgl. im Übrigen auch BVerfG NJW 1994, 377f. unter zutreffendem Hinweis auf ansonsten auftretende Wertungswidersprüche zu der durch § 454a Abs. 2 Satz 1 StPO geschaffenen, über die Widerrufsmöglichkeit hinausreichenden Möglichkeit der Aufhebung der Strafaussetzung bei Änderung der der Prognose zugrunde liegenden Tatsachengrundlage; BVerfG NJW 1988, 1715 f.).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 13.12.1991 - 2 Ws 433/91
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
  • OLG München, 11.10.1985 - 2 Ws 1138/85

    Verurteilter; Schuld; Schuldeinsicht; Sühnebereitschaft; Sozialprognose

  • OLG Celle, 17.05.2005 - 1 Ws 167/05

    Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für die Beiordnung eines

    b) Nach inzwischen gefestigter Auffassung richten sich die Gebühren eines nach dem 1. Juli 2004 beigeordneten Verteidigers, der zuvor als Wahlverteidiger bereits tätig war, für das gesamte Verfahren nach den Vorschriften des RVG (vgl. nur OLG Schleswig vom 30.11.2004, 1 Ws 423/04; OLG Celle vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04; Senatsbeschluss vom 11.2.2005, 1 ARs 293/04; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rn. 18; Burhoff, RVG, Vergütungs-ABC Übergangsvorschriften, §§ 60 f. Rn. 12 und 30; BT-Drucks. 15/1971, S. 203 zu § 60).

    Ihr steht entgegen, dass es sich bei diesen Auslagen nicht um Anwaltsgebühren aufgrund des vor der Beiordnung erfolgten unbedingten Auftrags handelt, sondern um Gebühren aus dem später durch Beiordnung begründeten Pflichtverteidigerverhältnis, infolge dessen der Rechtsanwalt von dem Beschuldigten die Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen kann (vgl. auch die Entscheidung des hiesigen 2. Strafsenats vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 Ws 11/23

    Berücksichtigung neuer Ermittlungsverfahren im Verfahren der

    Denn Erprobungsrisiken können sich auch aus einer dem Verurteilten bislang lediglich vorgeworfenen, noch nicht rechtskräftig abgeurteilten neuen Straftat oder aus seiner Persönlichkeit ergeben, wobei - im Unterschied zur sog. Nachtragsentscheidung nach § 56f StGB - verbleibende Zweifel hinsichtlich einer günstigen Prognose einer positiven Aussetzungsentscheidung entgegen stehen (ausf. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. März 2016, 1 Ws 107/16, zit. n. juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Februar 1998, 2 Ws 84/98, in: NStZ 1998, 376; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2004, 3 Ws 314/04, in: NStZ-RR 2005, 154; Senatsbeschluss vom 21. November 2011, 1 Ws 191/11, zit. n. juris).

    Die anzustellende Prognose kann entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit bereits ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2004, 3 Ws 314/04, in: NStZ-RR 2005, 154; OLG Bamberg a.a.O.).

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04 und vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).

    Außerdem geht es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen einer neuerlichen Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig abgeurteilten Strafe (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2004 - 2 Ws 314/04 - mit Verweis auf OLG Düsseldorf, StV 1992, 287).

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04 und vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).

    Außerdem geht es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB nicht um die Rechtsfolgen einer neuerlichen Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig abgeurteilten Strafe (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2004 - 2 Ws 314/04 - mit Verweis auf OLG Düsseldorf, StV 1992, 287).

  • OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung

    Die Vergütung erfolgt hiernach für das gesamte Verfahren nach dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden Recht (vgl. nur OLG Schleswig vom 30.11.2004, 1 Ws 423/04; OLG Celle vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04; BT-Drucks. 15/1971, S. 203 zu § 60; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rn. 18).
  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06

    Strafrestaussetzung bei zeitiger Freiheitsstrafe: Sperrfrist für die Stellung

    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f. und vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22

    Einschränkung der Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

    Für die bedingte Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06

    Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine

    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ws 314/04, 3 Ws 315/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24433
OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ws 314/04, 3 Ws 315/04 (https://dejure.org/2004,24433)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2004 - 3 Ws 314/04, 3 Ws 315/04 (https://dejure.org/2004,24433)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 3 Ws 314/04, 3 Ws 315/04 (https://dejure.org/2004,24433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - StVK L 1117/04
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ws 314/04, 3 Ws 315/04
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